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Als Berechnungsgrundlage dienen 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Diese wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Der Gesetzgeber begrenzt die Höhe des Krankengelds auf einen Maximalbetrag von 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Damit können Versicherte 2023 pro Tag höchstens 116,88 € brutto Krankengeld bekommen. Hinweis: Es können leider nicht alle Besonderheiten berücksichtigt werden. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann daher vom berechneten Betrag abweichen.