*Ihre Finanzlücke im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ist die Differenz aus ihrem Nettogehalt und ihrer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Falls sie mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten können, haben sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sind sie gesetzlich erwerbsunfähig und können nur zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten, dann beträgt ihre Erwerbsminderungsrente 17 % ihres letzten Bruttogehalts. Sind sie gesetzlich erwerbsunfähig und können weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten, dann haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 34 % ihres letzten Bruttogehalts. Kein garantiertes Ergebnis. Mögliche Rechenfehler sind vorbehalten.